Deutschland

Völlig irre: Einreisesperren gelten nicht für Corona-infizierte Asylbewerber

Völlig irre: Einreisesperren gelten nicht für Corona-infizierte Asylbewerber
Gäste der Kanzlerin auf dem Weg ins Landratsamt.

Die Vernichtungspolitik des Merkel-Regimes treibt immer neue Blüten. Wie nun bekannt wurde, gelten die verhängten Einreisesperren nicht für sogenannte Asylbewerber. Corona-Infizierte müssen nur “Asyl” sagen und schon öffnet sich das Tor zum Schlaraffenland Deutschland.

von Chris Heller

Es erscheint außerordentlich bizarr, ist aber die Realität im Merkeljahr 2020: Die derzeitigen Einreiseverbote an Deutschlands Grenzen aufgrund der Coronakrise gelten ausdrücklich nicht für sogenannte Asylbewerber. Das bestätigte das Bundesinnenministerium freudig auf Anfrage. Seit vergangener Woche kontrolliert Deutschland seine Grenzen zu Frankreich, der Schweiz und Luxemburg. Ohne triftigen Grund darf kein Ausländer mehr einreisen. Ausnahmen gibt es für Warenverkehr und Berufspendler – und für Menschen erster Klasse in der BRD: Asylbewerber.

Das bedeutet im Klartext: Reist ein Migrant beispielsweise über Italien nach Frankreich oder in die Schweiz und erreicht die deutsche Grenze, braucht er nur Asyl zu beantragen und wird zur Durchführung seines Verfahrens nach Deutschland gelasssen. Franzosen oder Italiener hingegen werden, sofern sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben oder hier arbeiten, an der Grenze abgewiesen und zurückgeschickt. Dies bestätigte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums auf Nachfrage.

Dabei ist es völlig egal, ob der Zuwanderer möglicherweise am Coronavirus erkrankt sein könnte. Die Überfremdung unserer Heimat steht weiterhin im Vordergrund, den großen Plan der Umvolkung kann auch eine Coronakrise nicht stoppen. Und was sind schon ein paar weitere infizierte Deutsche, wenn dafür der große Volksaustausch schneller vonstatten geht?

Das Wort „Asyl“ öffnet die Pforten ins Schlaraffenland

„An den deutschen EU-Außengrenzen (Flug- und Seehäfen) hat sich am bisherigen Verfahren keine Änderung ergeben. Dies gilt auch für die Schengen-Binnengrenzen“, teilte das Bundesinnenministerium auf die Frage mit, ob Asylbewerber nach wie vor in die Bundesrepublik gelassen werden. Dass dabei auch systematisch deutsches Recht und internationale Verträge wie etwa das Dublin-Abkommen gebrochen werden, interessiert niemanden.

Das heißt ganz konkret: Während für EU-Bürger die Grundfreiheit der Personenfreizügikeit eingeschränkt beziehungsweise sogar ausgesetzt wird, dürfen Nicht-EU-Ausländer noch immer ungehindert umherreisen – wobei sie möglicherweise dabei sogar das Coronavirus verbreiten – wenn sie nur das Wort „Asyl“ auf den Lippen führen. Geisteskranker kann man ein Land nicht immer weiter in Richtung Abgrund regieren.

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